Heute mal eine gute Nachricht aus Berlin. Das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen ist ersatzlos aus dem Entwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz gestrichen worden. Damit ist es auch zukünftig möglich, dass gegenwärtige Mieter, wie bisher auch, z.B. durch Ausübung ihres gesetzlichen Vorkaufsrechtes, neuer Eigentümer Ihrer bisher selbst bewohnten Wohnung werden können, wenn diese eines Tages verkauft werden sollte. Weiter Informationen hier
Für Fragen zur Umwandlung Ihres Wohnhauses oder auch Ihres Wohn- und Geschäftshauses in Teileigentum oder Eigentumswohnungen, oder auch zum Teilverkauf Ihrer Immobilie, im Rahmen der Altersvorsorge, stehen wir gerne unter 0381-128 359-0 zur Verfügung.
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