Facebook
Google+
YouTube
Xing
Immobilienliebling GmbH
0381-128 359 0
  • Start
  • Verkäufer
    • Verkäufer Info’s
    • Faktor Geld
    • Faktor Zeit
    • Faktor Sicherheit
    • Käuferfinder
    • Verkäufer-Checkliste
    • Unsere Verkaufsstrategie
    • Online-Seminar
    • Online-Immobilienbewertung
    • eBook zum Immobilienverkauf
  • Interessenten
    • Interessenten Info’s
    • Interessenten-Liste
  • Immobilien
    • Alle Immobilien
    • Referenz-Immobilien
  • Unternehmen
    • Über Uns
    • Kunden-Feedback
    • Immobilien News
    • Aktuelles
  • Kontakt
  • WERTERMITTLUNG

Tipp: Was tun, wenn Bauträgerinsolvenz droht:

Mittwoch, 18. November 2020Immobilien NewsTom Hübner

Viele Hauskäufer entscheiden sich für eine Zusammenarbeit mit einem Bauträger. Der Vorteil für Käufer dabei ist, dass sowohl die Baumaßnahmen und die Fertigstellung des Hauses als auch die Rechte an dem Grundstück über den Bauträger aus einer Hand kommen. Die Bauträger müssen bei den Bauleistungen sowie beim Erwerb des Bauträgergrundstücks in Vorleistung gehen. Um dies zu realisieren, nehmen sie hohe Bankdarlehn auf. Kommt es dabei zu Zahlungsrückständen, etwa, weil Erwerber aufgrund von Mängeln Zahlungen zurückhalten, müssen Bauträger es schaffen, die finanzielle Lücke oder Verzögerungen im Zahlungsverkehr zu schließen. Gelingt dies nicht, droht ihnen eine Insolvenz.

Muss ein Bauträger Insolvenz anmelden, hat dies große Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Bauvorhabens. Um sich vor den Folgen einer Insolvenz zu schützen, sollten Erwerber ihre Interessen alsbald von einem Anwalt vertreten lassen. Hier muss zunächst darüber entschieden werden, ob die Erwerber weiter bauen oder aus dem Vertrag zurücktreten möchten. Denn halten sie weiter an ihrem Bauvorhaben fest, muss garantiert werden, dass das Grundstück ihnen zugeschrieben wird und nicht dem Insolvenzverwalter oder der Bauträgerbank. Denn die Bauträgerbank steht im Grundbuch noch vor den Erwerbern und auch der Insolvenzverwalter vertritt anderweitige Interessen.

Eine andere Möglichkeit wäre, den Vertrag zurückzuwickeln. Damit die Erwerber bei der Zusammenarbeit mit einem Bauträger über einen gewissen Rechtsschutz verfügen, sind Vorschriften aus der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) einzuhalten. Bei der Beglaubigung des Bauträgervertrags achtet der Notar darauf, dass diese Rechtsvorschriften eingehalten werden.

Quelle: bautipps
© fotolia.de
Source: ImmoNews

Tags: Aktuelles
Vorheriger Beitrag Studie: Warum Homeoffice gut fürs Klima ist: Nächster Beitrag Studie: Der ostdeutsche Wohnungsmarkt nach der Wiedervereinigung:

Ähnliche Beiträge

Vor- und Nachteile von Schaumglas als Dämmmaterial:

Dienstag, 1. September 2020Tom Hübner

Baubranche: Bautipp: Treppen am Eingangsbereich vermeiden!

Mittwoch, 18. April 2018Tom Hübner

Energieeffizienz: Rettet die Klimawende Millionen von Menschenleben?

Dienstag, 9. April 2019Tom Hübner

Startseite » Tipp: Was tun, wenn Bauträgerinsolvenz droht:


Kontaktinformationen

Immobilienliebling GmbH
Krämerstraße 9
18055 Rostock
Tel:  0381 - 1283590
Fax: 0381 - 12835911
info@immobilienliebling.de

Geschäftszeiten

Montag: 14:00-18:00
Dienstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Mittwoch: 14:00-18:00
Donnerstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Freitag: 10:00-13:00
 Route anzeigen

Unser Standort

Auch hier für Sie tätig

  • Immobilienmakler Bad Doberan
  • Immobilienmakler Kühlungsborn
  • Immobilienmakler Rerik

Immobilienliebling GmbH

Immobilienliebling GmbH

Kundenbewertungen

Immobilienliebling GmbH hat 4,88 von 5 Sterne | 43 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Wir sind Mitglied

Immobilienliebling GmbH im IVD
Immobilienliebling GmbH im IVD

Mit Freunden teilen

  • teilen  1 
  • twittern  0 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Diese Website nutzt Cookies, um grundlegende Funktionen der Webseite zu gewährleisten, um Funktionen für soziale Medien anzubieten und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.
Detailierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Disclaimer
  • Standort
Copyright by Immobilienliebling GmbH | Maklerhomepage by GermanMadeMarketing