Facebook
Google+
YouTube
Xing
Immobilienliebling GmbH
0381-128 359 0
  • Start
  • Verkäufer
    • Verkäufer Info’s
    • Faktor Geld
    • Faktor Zeit
    • Faktor Sicherheit
    • Käuferfinder
    • Verkäufer-Checkliste
    • Unsere Verkaufsstrategie
    • Online-Seminar
    • Online-Immobilienbewertung
    • eBook zum Immobilienverkauf
  • Interessenten
    • Interessenten Info’s
    • Interessenten-Liste
  • Immobilien
    • Alle Immobilien
    • Referenz-Immobilien
  • Unternehmen
    • Über Uns
    • Kunden-Feedback
    • Immobilien News
    • Aktuelles
  • Kontakt
  • WERTERMITTLUNG

Leben & Wohnen: Wer haftet, wenn der Rauchmelder einen Feuerwehreinsatz auslöst?

Montag, 25. März 2019Immobilien NewsTom Hübner

Beim Kochen kann es neben einer Hitze- gelegentlich auch zu einer übermäßigen Rauchentwicklung kommen. In diesem Fall sollte der Rauchmelder natürlich Alarm schlagen. Doch wer zahlt, wenn dadurch ein Feuerwehreinsatz ausgelöst wurde? Darüber musste das Landgericht Frankfurt am Main vor Kurzem entscheiden.
 
Konkret ging es in dem Fall um einen Mieter, der in der Vergangenheit mehrmals durch Kocheinsätze den im Flur installierten Rauchwarnmelder auslöste. Da dieser jedoch mit der örtlichen Feuerwehr verbunden war, rückte die jedes Mal zum Einsatz aus. Die daraus resultierenden Gesamtkosten in Höhe von knapp 610 Euro verlangte die Vermieterin vom Hobbykoch zurück – der weigerte sich jedoch. Der Fall landete daraufhin beim zuständigen Gericht. 
 
Das Gericht entschied zugunsten der Vermieterin (AZ 2 11 S 153/14). Aus Sicht der Richter habe der Mieter durch das Auslösen des Rauchmelders seine Obhutspflicht als Mieter verletzt. Denn die ungewöhnlich hohe Rauchentwicklung hätte durch das Öffnen des Küchenfensters oder Schließen der Küchentür verhindert werden können. Zudem war dem Mieter bekannt, dass der Melder im Flur mit der Feuerwehr verbunden war. 
Quelle: LG Frankfurt am Main 
© photodune.net
Source: ImmoNews

Tags: Aktuelles
Vorheriger Beitrag Immobilienkauf: Der Speckgürtel ist wieder in Nächster Beitrag Energieeffizienz: Energiespeicherbranche wächst weiter kräftig

Ähnliche Beiträge

Forschung: Neues Recyclingverfahren bei Rotorblättern von Windkrafträdern:

Dienstag, 17. März 2020Tom Hübner

Mieten & Vermieten: Betriebskostenabrechnung: Nachweis über Richtigkeit ist Vermietersache

Montag, 26. Februar 2018Tom Hübner

Guter Wärmeschutz durch Energiespar-Plissees :

Dienstag, 3. November 2020Tom Hübner

Startseite » Leben & Wohnen: Wer haftet, wenn der Rauchmelder einen Feuerwehreinsatz auslöst?


Kontaktinformationen

Immobilienliebling GmbH
Krämerstraße 9
18055 Rostock
Tel:  0381 - 1283590
Fax: 0381 - 12835911
info@immobilienliebling.de

Geschäftszeiten

Montag: 14:00-18:00
Dienstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Mittwoch: 14:00-18:00
Donnerstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Freitag: 10:00-13:00
 Route anzeigen

Unser Standort

Auch hier für Sie tätig

  • Immobilienmakler Bad Doberan
  • Immobilienmakler Kühlungsborn
  • Immobilienmakler Rerik

Immobilienliebling GmbH

Immobilienliebling GmbH

Kundenbewertungen

Immobilienliebling GmbH hat 4,88 von 5 Sterne | 43 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Wir sind Mitglied

Immobilienliebling GmbH im IVD
Immobilienliebling GmbH im IVD

Mit Freunden teilen

  • teilen  2 
  • twittern  0 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Diese Website nutzt Cookies, um grundlegende Funktionen der Webseite zu gewährleisten, um Funktionen für soziale Medien anzubieten und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.
Detailierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Disclaimer
  • Standort
Copyright by Immobilienliebling GmbH | Maklerhomepage by GermanMadeMarketing