Kennen Sie die „Reservierungsvereinbarung“?

Reservierungsvereinbarung

Sie haben sich für eine Immobilie entschieden, aber die Finanzierung steht noch nicht vollständig? Gar kein Problem, denn ein Immobilien-Makler kann diese Immobilie für Sie reservieren. Wir erklären Ihnen wie das geht und was Sie dabei beachten müssen.

Einen Auftrag zur Reservierung einer Immobilie durch einen Immobilien-Makler, nennt man eine Reservierungsvereinbarung. Sie wird unter anderem dann geschlossen, wenn ein Kauf beabsichtig ist, aber der Kaufvertrag aus verschiedenen Gründen erst später abgeschlossen werden kann. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung garantiert der Makler die betreffende Immobilie für eine bestimmte Zeit keinem anderen Interessenten anzubieten.

Ist eine Reservierungsgebühr notwendig?

Allerdings ist ein solcher Service nicht immer kostenfrei. Einige Makler stellen den Interessenten eine sogenannte Reservierungsgebühr in Rechnung. Diese Gebühr stellt das Entgelt dafür dar, dass der Makler für die vereinbarte Zeit auf die Vermarktung der Immobilie verzichtet.

Kommt es dann zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages, so wird die Reservierungsgebühr auf die Maklergebühr angerechnet. In den meisten Fällen verzichten Makler allerdings auf die Erhebung einer Reservierungsgebühr, da es spätestens beim Absprung des Interessenten vom Kauf, zu Streitigkeiten kommen kann. Außerdem sind wirksame Reservierungsgebühren in der Praxis nur sehr schwer zu vereinbaren.

Getroffen werden muss eine Reservierungsvereinbarung von allen Seiten, also Kaufinteressent, Verkäufer und Makler. Ohne die Beteiligung des Verkäufers, ist die Vereinbarung für den Käufer nicht erfolgreich. Wichtig ist jedoch, dass der Verkäufer von dieser Vereinbarung in Kenntnis gesetzt wird, da der Makler durch seine zeitweise Passivität gegen seine Pflichten aus dem Maklervertrag in Form des Alleinauftrages verstößt. Im Alleinauftrag, oder qualifizierten Alleinauftrag, ist nämlich das aktive Kümmern um das Objekt und der Nachweis aller möglichen Interessenten für das Objekt geregelt.

Wie lange darf man reservieren?

Reserviert werden kann das Objekt jedoch nicht auf eine unbestimmte Zeit. Die Dauer ist allerdings Verhandlungssache. Üblich sind ein oder zwei Monate, um den Kauf unter Dach und Fach zu bringen. Theoretisch wäre auch ein längerer Zeitraum möglich. Allerdings sollte man sich dann überlegen einen Vorvertrag in Betracht zu ziehen.

Letztendlich ist aber der finale Kaufvertrag der alles entscheidende. Verhindern kann der Reservierungsvertrag einen Rücktritt vom Immobilienkauf nicht, denn bis zur notariellen Beurkundung des eigentlichen Kaufs wird die Immobilie nicht übertragen und auch den Verkäufer kann niemand zwingen zu verkaufen.

Sie möchten wissen, worauf Sie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie achten müssen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

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