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Beschlüsse in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG):

Montag, 24. Februar 2020Immobilien NewsTom Hübner

Wer im Besitz einer Eigentumswohnung ist, ist gleichzeitig Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Deshalb ist es wichtig, dass sich zukünftige Wohnungseigentümer über ihre Rechte und Pflichten informieren und sich erkundigen, was sich beispielsweise hinter den Begriffen Teilungserklärung, Sonder- und Gemeinschaftseigentum oder Gemeinschaftsordnung verbirgt.

Ebenso sollten zukünftige Wohnungseigentümer wissen, nach welchem Prinzip Gemeinschaftsbeschlüsse gefällt werden, welche Mehrheit für die Durchsetzung von Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen und Bauvorhaben entscheidet oder welche Möglichkeiten es gibt, gegen gemeinschaftliche Beschlüsse Einspruch einzulegen. Während beispielsweise Reparaturen am Sondereigentum keiner Zustimmung der anderen WEG-Mitglieder bedürfen, müssen Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum sowie Entscheidungen über die Instandhaltung und Verwaltung des Objekts gemeinschaftlich abgestimmt werden.

Abstimmungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, finden mindestens einmal pro Jahr in einer Eigentümerversammlung statt. Oftmals findet diese zum Ende oder zu Beginn des Kalenderjahres statt, damit Eigentümer ebenfalls zeitnah über das für das Kalenderjahr zur Verfügung stehende Hausgeld diskutieren können. Während beispielsweise für Entscheidungen über die Hausordnung eine einfache Mehrheit ausreicht, brauchen Modernisierungsmaßnahmen, wie beispielsweise ein Einbau oder Austausch eines Aufzugs, bereits eine Dreiviertelmehrheit. Sind bauliche Maßnahmen geplant, die das Wesen der Wohnanlage grundsätzlich und dauerhaft verändern, wie zum Beispiel der Anbau von Balkonen, müssen diesen alle Eigentümer zustimmen.

Quelle: Stiftung Warentest
© fotolia.de
Source: ImmoNews

Tags: Aktuelles
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