§ 355   BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Am 13. Juni 2014 ist ein neues Gesetz zur Regelung der Verbraucherrechte in Kraft getreten.

Dieses umfasst wichtige Änderungen für das Widerrufsrecht der Verbraucher bei Maklerverträgen:

  • Maklerverträge, die unter das Fernabsatzrecht fallen – also z.B. per Internet, E-Mail, Telefon oder Brief abgeschlossen werden – oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, können von Verbrauchern innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.
  • Als Makler bin ich daher zu einer entsprechenden Widerrufsbelehrung verpflichtet!

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versendeter Brief, Telefax, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür ein Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei mir eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Sollten Sie mich beauftragen, dass meine Dienstleistungen vor Ende der Widerrufsfrist beginnen, so benötige ich zwei schriftliche Bestätigungen;

1. nach § 357 Abs. 8 BGB ( Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistungen beginnen.)

2. nach § 356 Abs. 4 BGB ( Ich stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistungen beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere.)