Facebook
Google+
YouTube
Xing
Immobilienliebling GmbH
0381-128 359 0
  • Start
  • Verkäufer
    • Verkäufer Info’s
    • Faktor Geld
    • Faktor Zeit
    • Faktor Sicherheit
    • Käuferfinder
    • Verkäufer-Checkliste
    • Unsere Verkaufsstrategie
    • Online-Seminar
    • Online-Immobilienbewertung
    • eBook zum Immobilienverkauf
  • Interessenten
    • Interessenten Info’s
    • Interessenten-Liste
  • Immobilien
    • Alle Immobilien
    • Referenz-Immobilien
  • Unternehmen
    • Über Uns
    • Kunden-Feedback
    • Immobilien News
    • Aktuelles
  • Kontakt
  • WERTERMITTLUNG

Urteil: Mieter nach Auszug schadensersatzpflichtig:

Montag, 23. November 2020Immobilien NewsTom Hübner

Nach dem Auszug aus einer Mietwohnung in Wuppertal seien die Mieter dazu verpflichtet gewesen, Dübellöcher zu verschließen und die Wohnungswände zu streichen, so das Landgericht Wuppertal (AZ 9 S 18/20). Nachdem die Mieter ausgezogen waren, verlangte der Vermieter der Wohnung, die mit Latexfarbe überstrichenen Wände wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückzubringen. Auch die insgesamt 126 Dübellöcher sollten aus Sicht des Vermieters von den Mietern beseitigt werden.

Da sich die Mieter weigerten, der Forderung nachzugehen, beauftragte der Vermieter einen Maler für die Arbeiten. Die Kosten zog er von der Mietkaution ab. Damit waren die Mieter nicht einverstanden und erhoben Klage vor dem Amtsgericht (AG) Mettmann. Doch das Amtsgericht entschied, dass die Mieter sich schadensersatzpflichtig gemacht haben. Diese hätten laut AG bei ihrem Auszug die Mietwohnung in einem Zustand hinterlassen müssen, bei dem nur normale Schönheitsreparaturen notwendig gewesen wären.

Dies war laut Gerichtsbeschluss nicht der Fall. Die Dübellöcher stellen, laut Urteil, einen Substanzeingriff dar. Dabei spielt die Anzahl der Dübellöcher keine Rolle. Laut Gerichtsbeschluss seinen Mieter immer dazu verpflichtet, diese beim Auszug fachgerecht zu verschließen, auch wenn es sich nicht um ein atypisches Nutzerverhalten handeln würde. Auch die Latexfarbe hätte beim Auszug überstrichen werden müssen. Die Mieter gingen in Berufung, doch auch das Landgericht Wuppertal lehnte die Klage ab.

Quelle: LG Wuppertal
© fotolia.de
Source: ImmoNews

Tags: Aktuelles
Vorheriger Beitrag Vor- und Nachteile einer Nachtspeicherheizung: Nächster Beitrag Forschungsprojekt: EnergyTWIN:

Ähnliche Beiträge

Marktdaten: Betriebskosten: Mieter zahlen im Schnitt 2,17 Euro pro Quadratmeter

Donnerstag, 11. Januar 2018Tom Hübner

Trendanalyse: Einzelhandelsimmobilien und Shopping-Center bedürfen neuer Strategien:

Donnerstag, 9. Juli 2020Tom Hübner

Tipp: Steuerfallen bei Immobilienerbschaft umgehen:

Freitag, 22. November 2019Tom Hübner

Startseite » Urteil: Mieter nach Auszug schadensersatzpflichtig:


Kontaktinformationen

Immobilienliebling GmbH
Krämerstraße 9
18055 Rostock
Tel:  0381 - 1283590
Fax: 0381 - 12835911
info@immobilienliebling.de

Geschäftszeiten

Montag: 14:00-18:00
Dienstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Mittwoch: 14:00-18:00
Donnerstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Freitag: 10:00-13:00
 Route anzeigen

Unser Standort

Auch hier für Sie tätig

  • Immobilienmakler Bad Doberan
  • Immobilienmakler Kühlungsborn
  • Immobilienmakler Rerik

Immobilienliebling GmbH

Immobilienliebling GmbH

Kundenbewertungen

Immobilienliebling GmbH hat 4,88 von 5 Sterne | 43 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Wir sind Mitglied

Immobilienliebling GmbH im IVD
Immobilienliebling GmbH im IVD

Mit Freunden teilen

  • teilen  1 
  • twittern  0 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Diese Website nutzt Cookies, um grundlegende Funktionen der Webseite zu gewährleisten, um Funktionen für soziale Medien anzubieten und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.
Detailierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Disclaimer
  • Standort
Copyright by Immobilienliebling GmbH | Maklerhomepage by GermanMadeMarketing