Facebook
Google+
YouTube
Xing
Immobilienliebling GmbH
0381-128 359 0
  • Start
  • Verkäufer
    • Verkäufer Info’s
    • Faktor Geld
    • Faktor Zeit
    • Faktor Sicherheit
    • Käuferfinder
    • Verkäufer-Checkliste
    • Unsere Verkaufsstrategie
    • Online-Seminar
    • Online-Immobilienbewertung
    • eBook zum Immobilienverkauf
  • Interessenten
    • Interessenten Info’s
    • Interessenten-Liste
  • Immobilien
    • Alle Immobilien
    • Referenz-Immobilien
  • Unternehmen
    • Über Uns
    • Kunden-Feedback
    • Immobilien News
    • Aktuelles
  • Kontakt
  • WERTERMITTLUNG

Urteil: Bauarbeiten am Mehrfamilienhaus auch ohne Bebauungsplan zulässig:

Montag, 25. Mai 2020Immobilien NewsTom Hübner

Während der Bauarbeiten an einem zweigeschossigen Mehrfamilienhaus mit Garage und PKW-Stellplätzen im Stadtteil Frankenforst in Bergisch Gladbach, wird der Bauherr des Projekts von einem Nachbarn mit einem Eilantrag beklagt (AZ 2 L 2613/19). Dieser fordert die Beendigung der Bauarbeiten. Als Grund für seine Klage gibt er an, das geplante Objekt würde etwa fünf Meter höher sein, als sein Haus und hätte durch seine Höhe eine „erdrückende Wirkung“. Anzumerken ist, dass für das Gebiet kein Bebauungsplan vorhanden ist.

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln lehnt den Eilantrag ab und ist der Ansicht, dass bei dem vorliegenden Bauvorhaben eine „erdrückende Wirkung“ ausgeschlossen ist. Dies wäre dann der Fall, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen nicht eingehalten würden oder das sogenannte Gebot der Rücksichtnahme verletzt würde. In Gebieten ohne Bebauungsplan darf nur dann gebaut werden, wenn sich das Bauvorhaben in die vorhandene Bebauung einfügt, was hier, laut VG Köln, der Fall ist.

Die angrenzenden Grundstücke sind ebenfalls mit Ein- und Mehrfamilienhäusern mit einem und mehreren Geschossen bebaut. Somit fügt sich das Bauprojekt adäquat in die vorhandene Bebauung ein. Um Bewohner vor baurechtlichen Maßnahmen wie diesen schützen zu können, müsste die Stadtverwaltung konkrete Bauvorschriften in einem Bebauungsplan regeln.

Quelle: VG Köln
© fotolia.de
Source: ImmoNews

Tags: Aktuelles
Vorheriger Beitrag Einrichtungsstil: Feng Shui für mehr Wohnkomfort: Nächster Beitrag Ausbau des Übertragungsnetzes für erneuerbaren Strom:

Ähnliche Beiträge

Trend und Faszination: Betonmöbel:

Freitag, 31. Mai 2019Tom Hübner

Leben & Wohnen: Bautipp: Bauen auch bei niedrigen Temperaturen eingeschränkt möglich

Freitag, 2. November 2018Tom Hübner

Urteil: Energiesparende Maßnahmen rechtfertigen nicht immer eine Mieterhöhung:

Montag, 9. März 2020Tom Hübner

Startseite » Urteil: Bauarbeiten am Mehrfamilienhaus auch ohne Bebauungsplan zulässig:


Kontaktinformationen

Immobilienliebling GmbH
Krämerstraße 9
18055 Rostock
Tel:  0381 - 1283590
Fax: 0381 - 12835911
info@immobilienliebling.de

Geschäftszeiten

Montag: 14:00-18:00
Dienstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Mittwoch: 14:00-18:00
Donnerstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Freitag: 10:00-13:00
 Route anzeigen

Unser Standort

Auch hier für Sie tätig

  • Immobilienmakler Bad Doberan
  • Immobilienmakler Kühlungsborn
  • Immobilienmakler Rerik

Immobilienliebling GmbH

Immobilienliebling GmbH

Kundenbewertungen

Immobilienliebling GmbH hat 4,88 von 5 Sterne | 43 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Wir sind Mitglied

Immobilienliebling GmbH im IVD
Immobilienliebling GmbH im IVD

Mit Freunden teilen

  • teilen  
  • twittern  
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Diese Website nutzt Cookies, um grundlegende Funktionen der Webseite zu gewährleisten, um Funktionen für soziale Medien anzubieten und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.
Detailierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Disclaimer
  • Standort
Copyright by Immobilienliebling GmbH | Maklerhomepage by GermanMadeMarketing