Automatischen Vertretung durch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner?
Neuregelung des Gesetzes zur automatischen Notfallvertretung durch Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner – was wird sich ändern? Die Patientenverfügung wird nicht Gegenstand der Neuregelung des Gesetzes zur Automatischen Notfallvertretung durch Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner sein. Die wichtigsten Veränderungen ab dem 01.07.2018 im Überblick: Die Neuregelung gilt nur für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner. Ärzte erhalten Zugriff auf…