Facebook
Google+
YouTube
Xing
Immobilienliebling GmbH
0381-128 359 0
  • Start
  • Verkäufer
    • Verkäufer Info’s
    • Faktor Geld
    • Faktor Zeit
    • Faktor Sicherheit
    • Käuferfinder
    • Verkäufer-Checkliste
    • Unsere Verkaufsstrategie
    • Online-Seminar
    • Online-Immobilienbewertung
    • eBook zum Immobilienverkauf
  • Interessenten
    • Interessenten Info’s
    • Interessenten-Liste
  • Immobilien
    • Alle Immobilien
    • Referenz-Immobilien
  • Unternehmen
    • Über Uns
    • Kunden-Feedback
    • Immobilien News
    • Aktuelles
  • Kontakt
  • WERTERMITTLUNG

Steuern & Finanzierung: Grundsteuer: Aktuelle Regelung ist verfassungswidrig

Freitag, 27. April 2018Immobilien NewsTom Hübner

Die Regelungen zur Bewertung von Grundvermögen sind mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. So lautet das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer. Das Festhalten der Bundesregierung an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führe zu erheblichen Ungleichbehandlungen, so die Begründung des Gerichts.

Allerdings warnt bereits der Eigentümerverband Haus & Grund davor, das Wohnen durch eine verkehrswertbezogene Grundsteuerreform zu verteuern. Eine solche sei nur durch regelmäßige Neubewertungen der Immobilien denkbar – diese Methode sei jedoch bereits in der Vergangenheit gescheitert. Am Ende solle den Experten zufolge keine höhere Steuerbelastung für die Bürger eingeführt werden.

Haus & Grund spricht sich daher für eine flächenbasierte Grundsteuer aus, bei der ausschließlich die Grundstücks- und Gebäudefläche mit einem festen Multiplikator als Grundlage dient. Nur diese sei wirklich gerecht und einfach in der Handhabung.

Quelle: Haus & Grund
© photodune.net
Source: ImmoNews

Tags: Aktuelles
Vorheriger Beitrag Marktdaten: Studie: Mieten steigen durch hohe Bautätigkeit Nächster Beitrag Nachbarschaftsfragen: Urteil: Hecke muss nicht vorsorglich geschnitten werden

Ähnliche Beiträge

Nachfrage nach Solaranlagen steigt:

Dienstag, 11. Juni 2019Tom Hübner

Die Vielfalt der Garagentore:

Mittwoch, 17. Februar 2021Tom Hübner

Zwei-Wege-Kommunikationssystem in Personenaufzügen obligatorisch:

Montag, 13. Juli 2020Tom Hübner

Startseite » Steuern & Finanzierung: Grundsteuer: Aktuelle Regelung ist verfassungswidrig


Kontaktinformationen

Immobilienliebling GmbH
Krämerstraße 9
18055 Rostock
Tel:  0381 - 1283590
Fax: 0381 - 12835911
info@immobilienliebling.de

Geschäftszeiten

Montag: 14:00-18:00
Dienstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Mittwoch: 14:00-18:00
Donnerstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Freitag: 10:00-13:00
 Route anzeigen

Unser Standort

Auch hier für Sie tätig

  • Immobilienmakler Bad Doberan
  • Immobilienmakler Kühlungsborn
  • Immobilienmakler Rerik

Immobilienliebling GmbH

Immobilienliebling GmbH

Kundenbewertungen

Immobilienliebling GmbH hat 4,88 von 5 Sterne | 43 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Wir sind Mitglied

Immobilienliebling GmbH im IVD
Immobilienliebling GmbH im IVD

Mit Freunden teilen

  • teilen  
  • twittern  
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Diese Website nutzt Cookies, um grundlegende Funktionen der Webseite zu gewährleisten, um Funktionen für soziale Medien anzubieten und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.
Detailierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Disclaimer
  • Standort
Copyright by Immobilienliebling GmbH | Maklerhomepage by GermanMadeMarketing