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Sanierungspflichten bei Bestandsimmobilien:

Dienstag, 25. Juni 2019Immobilien NewsTom Hübner

Bestandsimmobilien zeichnen sich im Vergleich zu Neubauimmobilien vor allem durch einen verhältnismäßig niedrigen Preis aus. Auch der niedrige Zinssatz, ein oftmals größeres Grundstück und der besondere Charme eines Altbaus, überzeugen viele Kaufinteressenten. Doch vor dem Kauf einer Bestandsimmobilie ist es ratsam, sich über die aktuellen Regelungen und Pflichten der EnergieEinsparVerordnung (EnEV) zu informieren und die Sanierungsempfehlungen im Energieausweis zu beachten. Sollten kostenintensive Sanierungen anstehen, zieht man am besten einen Energieberater zu Rate.

Vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor dem 01. Februar 2002 gebaut wurden oder bei denen seitdem der Eigentümer nicht gewechselt hat, sind von der Sanierungspflicht betroffen und gesetzlich zu bestimmten Sanierungsmaßnahmen verpflichtet. Demnach gehören der Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung, die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen im Keller sowie das Dämmen vom Dach oder Dachboden zu den vorgeschriebenen Sanierungen in Bestandsimmobilien. Objekte, die nach dem 01. Februar 2002 gebaut wurden oder bei denen seitdem ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat, müssen bereits gewisse Anforderungen der EnEV erfüllt haben.

Auch wenn beim Kauf einer Bestandsimmobilie mit zusätzlichen Sanierungs- und Renovierungsausgaben zu rechnen ist, lohnt sich eine genaue Aufschlüsselung und Betrachtung der anfallenden Kosten durch einen Energieberater. Oftmals schrumpft die Summe der Renovierungsausgaben durch die langfristige Einsparung von Energiekosten nach der energetischen Sanierung enorm.Um zusätzliche Kosten zu sparen, kann der Energieberater Förderungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen und die Kosten nochmals minimieren.

Quelle: Effizienzhaus-online
© photodune.net
Source: ImmoNews

Tags: Aktuelles
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