Facebook
Google+
YouTube
Xing
Immobilienliebling GmbH
0381-128 359 0
  • Start
  • Verkäufer
    • Verkäufer Info’s
    • Faktor Geld
    • Faktor Zeit
    • Faktor Sicherheit
    • Käuferfinder
    • Verkäufer-Checkliste
    • Unsere Verkaufsstrategie
    • Online-Seminar
    • Online-Immobilienbewertung
    • eBook zum Immobilienverkauf
  • Interessenten
    • Interessenten Info’s
    • Interessenten-Liste
  • Immobilien
    • Alle Immobilien
    • Referenz-Immobilien
  • Unternehmen
    • Über Uns
    • Kunden-Feedback
    • Immobilien News
    • Aktuelles
  • Kontakt
  • WERTERMITTLUNG

Politik & Wirtschaft: Neue Regelung für Modernisierung des Mietwohnbestandes

Freitag, 11. Mai 2018Immobilien NewsTom Hübner

Wie der Eigentümerverband Haus & Grund mitteilt, wurde aktuell eine neue Regelung zur Vereinfachung von kleineren Modernisierungsmaßnahmen beschlossen. Private Vermieter sollen dadurch einfacher sanieren können, ohne die Interessen ihrer Mieter aus den Augen zu verlieren.

Haus & Grund befürwortet außerdem den Beschluss, Praktiken von Finanzinvestoren wie die Durchführung von teuren Modernisierungen und das anschließende Herausdrängen von Mietern aus ihren Wohnungen zu verbieten. Ein solches Gebaren habe in den vergangenen Jahren auch das Image von soliden Privatvermietern beschädigt, so Haus & Grund weiter.

Eine weitere Neuerung: Zukünftig müssen Vermieter im Rahmen der Mietpreisbremse nur dann die vorherige Miete angeben, wenn sie sich auf diese berufen. Somit bleibe der bürokratische Aufwand für die Vermieter entgegen aller Befürchtungen der Immobilienexperten moderat.

Quelle: Haus & Grund
© Fotolia.de / AndyDeanPhotography
Source: ImmoNews

Tags: Aktuelles
Vorheriger Beitrag Baubranche: Bautipp: Bei Vordächern die Windlast mit einplanen Nächster Beitrag Facility Management: Urteil: Feuchte Wände müssen saniert werden!

Ähnliche Beiträge

Umweltschutz: Die unterschiedlichen Arten der Energiespeicherung:

Dienstag, 22. September 2020Tom Hübner

Baubranche: Bautipp: Vertragsunterlagen müssen zwei Wochen vor Beurkundung vorliegen!

Mittwoch, 11. April 2018Tom Hübner

Studie: Wie beliebt sind alternative Wohnformen in Deutschland?:

Donnerstag, 19. Dezember 2019Tom Hübner

Startseite » Politik & Wirtschaft: Neue Regelung für Modernisierung des Mietwohnbestandes


Kontaktinformationen

Immobilienliebling GmbH
Krämerstraße 9
18055 Rostock
Tel:  0381 - 1283590
Fax: 0381 - 12835911
info@immobilienliebling.de

Geschäftszeiten

Montag: 14:00-18:00
Dienstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Mittwoch: 14:00-18:00
Donnerstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Freitag: 10:00-13:00
 Route anzeigen

Unser Standort

Auch hier für Sie tätig

  • Immobilienmakler Bad Doberan
  • Immobilienmakler Kühlungsborn
  • Immobilienmakler Rerik

Immobilienliebling GmbH

Immobilienliebling GmbH

Kundenbewertungen

Immobilienliebling GmbH hat 4,88 von 5 Sterne | 43 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Wir sind Mitglied

Immobilienliebling GmbH im IVD
Immobilienliebling GmbH im IVD

Mit Freunden teilen

  • teilen  
  • twittern  
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Diese Website nutzt Cookies, um grundlegende Funktionen der Webseite zu gewährleisten, um Funktionen für soziale Medien anzubieten und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.
Detailierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Disclaimer
  • Standort
Copyright by Immobilienliebling GmbH | Maklerhomepage by GermanMadeMarketing