Facebook
Google+
YouTube
Xing
Immobilienliebling GmbH
0381-128 359 0
  • Start
  • Verkäufer
    • Verkäufer Info’s
    • Faktor Geld
    • Faktor Zeit
    • Faktor Sicherheit
    • Käuferfinder
    • Verkäufer-Checkliste
    • Unsere Verkaufsstrategie
    • Online-Seminar
    • Online-Immobilienbewertung
    • eBook zum Immobilienverkauf
  • Interessenten
    • Interessenten Info’s
    • Interessenten-Liste
  • Immobilien
    • Alle Immobilien
    • Referenz-Immobilien
  • Unternehmen
    • Über Uns
    • Kunden-Feedback
    • Immobilien News
    • Aktuelles
  • Kontakt
  • WERTERMITTLUNG

Planung und Bestimmungen für barrierefreies Wohnen:

Mittwoch, 13. Januar 2021Immobilien NewsTom Hübner

Barrierefreiheit hat im Bereich Wohnen in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert. Welche Bestimmungen eingehalten werden müssen, damit Wohnraum als barrierefrei gilt, besagt die DIN 18025. Damit Menschen im fortgeschrittenen Alter oder Menschen mit Behinderung das Wohngebäude sowie den Wohnraum vollständig und selbstbestimmt nutzen können, ist eine barrierefreie Planung das A und O.

Um barrierefreies Wohnen zu ermöglichen, spielt es keine Rolle, wie groß die Räume sind, sondern vielmehr, welche Bewegungsfreiflächen gelten. Handelt es sich bei dem Bewohner um einen Rollstuhlbenutzer, muss in jedem Raum eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm vorhanden sein. Eine der wichtigsten Anforderungen an Barrierefreiheit ist, dass alle Räume so ausgestattet sind, dass sie ohne Stufen und Schwellen zugänglich sind. Der Zugang zum Haus und zu den Etagen kann durch Rampen oder einen Aufzug gewährleistet werden.

Ganz gleich, ob es sich bei der Immobilie um einen Neubau oder eine modernisierte Bestandsimmobilie handelt, gelten klar definierte Normen für Fenster, Bodenbeläge, für den Balkon, die unterschiedlichen Bedienungselemente oder die Fernmeldeanlage. So dürfen beispielsweise Fenster keine Schwingflügel haben. Sanitärarmaturen dürfen nicht scharfkantig sein und müssen auf einer Höhe von 85 cm und einem Mindestabstand von 50 cm zur Wand angebracht werden. Für Decken und Wände sowie für die Wohnungseingangstür gelten die Bestimmungen des Schallschutzes nach DIN 4109. Weitere Grundsätze und Bestimmungen betreffen die Pkw-Stellplätze, Aufzüge, Türen, Flure und Wege aber auch den Briefkasten, die Heizung oder die Elektroinstallationen.

Quelle: Eurobaustoff
© fotolia.de
Source: ImmoNews

Tags: Aktuelles
Vorheriger Beitrag Studie: Energieverbrauch senken: Nächster Beitrag Studie: Marktaktiver Leerstand in Deutschland:

Ähnliche Beiträge

Trend: Bauen im Bestand :

Donnerstag, 5. November 2020Tom Hübner

Mieten & Vermieten: Urteil: Untermieter haftet in der Regel für Energieverbrauch

Montag, 13. August 2018Tom Hübner

Statistik: Heizen mit erneuerbaren Energien wird immer beliebter:

Dienstag, 28. Juli 2020Tom Hübner

Startseite » Planung und Bestimmungen für barrierefreies Wohnen:


Kontaktinformationen

Immobilienliebling GmbH
Krämerstraße 9
18055 Rostock
Tel:  0381 - 1283590
Fax: 0381 - 12835911
info@immobilienliebling.de

Geschäftszeiten

Montag: 14:00-18:00
Dienstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Mittwoch: 14:00-18:00
Donnerstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Freitag: 10:00-13:00
 Route anzeigen

Unser Standort

Auch hier für Sie tätig

  • Immobilienmakler Bad Doberan
  • Immobilienmakler Kühlungsborn
  • Immobilienmakler Rerik

Immobilienliebling GmbH

Immobilienliebling GmbH

Kundenbewertungen

Immobilienliebling GmbH hat 4,88 von 5 Sterne | 43 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Wir sind Mitglied

Immobilienliebling GmbH im IVD
Immobilienliebling GmbH im IVD

Mit Freunden teilen

  • teilen  1 
  • twittern  0 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Diese Website nutzt Cookies, um grundlegende Funktionen der Webseite zu gewährleisten, um Funktionen für soziale Medien anzubieten und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.
Detailierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Disclaimer
  • Standort
Copyright by Immobilienliebling GmbH | Maklerhomepage by GermanMadeMarketing