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Nun doch keine automatische Vertretung durch Ehepartner?

Mittwoch, 6. September 2017AktuellesTom Hübner

Das mit großem Interesse am 18. Mai im Bundestag beschlossene Gesetz zur automatischen Notfallvertretung durch Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner wurde vom Bundesrat nicht zur Abstimmung gebracht. Ob dieses Gesetz bei der nächsten Sitzung des Bundesrates am 22.09 verabschiedet wird ist unklar.

Was war geplant? Im Bundestag wurde am 18.05.2017 das „Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ beschlossen.

Damit sollte für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften die Möglichkeit geschaffen werden, im Fall einer plötzlichen akuten Erkrankung oder eines Unfalls Entscheidungen im Rahmen der Gesundheitssorge zu treffen.

Ausdrücklich ausgeschlossen von dieser autom. Bevollmächtigung sind alle weiteren Entscheidungen. So können beispw. keine Vermögens- oder Behördenangelegenheiten geklärt werden; es fehlt auch die Befugnis an den Partner adressierte Post zu öffnen. Selbst wenn dieses Gesetz beschlossen wird, besteht die Gefahr, dass der Eindruck entsteht, die private Vorsorgevollmacht wäre nun überflüssig. Die Patientenverfügung ist nicht Gegenstand der Neuregelung des Gesetzes.

Ziel des Gesetzes ist ausdrücklich nicht der Ersatz der bewährten Vorsorgevollmacht. Es geht darum, die zeitliche Lücke zw. medizinischer Akutversorgung in Folge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung und der dann notwendigen Bestellung eines Betreuers zu überbrücken. Dieses Betreuungsverfahren kann auch zukünftig nur mit einer Vorsorgevollmacht wirksam verhindert werden.

Beachten Sie hierzu bitte auch unsere kostenlose Informationsveranstaltung am 20.09.2017! Anmeldung unter info@immobilienliebling.de oder unter 0381-1283590

Tags: Immobilie im Alter, Vorsorgevollmacht
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