In der täglichen Arbeit und den Gesprächen mit unserer Kunden, hören wir es immer wieder. Der größte Engpass beim Verkauf der eigenen Immobilie, ist neben der persönlichen emotionalen Betroffenheit, die fachgerechte Ermittlung des richtigen Kaufpreises.
Um so mehr freut es uns von der Immobilienliebling GmbH, dass wir mit unserem neuen Serviceangebot als erster und bisher einziger Immobilienmakler in Rostock diese Lücke für unsere Kunden in der Region Rostock schließen können.
Seit 1997 in der Region Rostock am Markt, haben wir in unserer langjährigen Arbeit durch unsere tägliche Marktbeobachtung aktuell über 170.000 Angebotsdaten von zu verkaufenden oder zu vermietenden Immobilien, über die zurückliegenden 10 Jahre in unserer Marktdatenbank gesammelt und aufbereitet. Dadurch sind wir in der Lage, ergänzt durch aktuelle Marktberichte verschiedener Verbände und Institutionen, sowie des jeweils aktuellen Grundstücksmarktberichtes der Gutachterausschüsse in der Region Rostock, für Immobilienverkäufer eine fundierte Markteinschätzung ihrer Immobilie vornehmen zu können.
Wir wissen aber auch, dass oftmals dieser erste Schritt zur marktkonformen Einschätzung des eigenen Immobilienwertes vermieden wird. Dies ist in unserer schnelllebigen Zeit wegen des zeitlichen Aufwands, aber auch Anfangs immer dann der Fall, wenn die Überlegungen zum Hausverkauf noch „in den Kinderschuhen“ stecken und zunächst noch ganz diskret behandelt werden sollen.
Wie allgemein bekannt ist, gibt es für den ersten Eindruck, also dem erstmaligen anbieten der Immobilie, keine zweite Chance. Ein unrealistischer Angebotspreis hat, wie wir wissen und belegen können, erhebliche Folgen auf den weiteren Verkauf der Immobilie.
Unsere Online-Immobilienbewertung ist daher hier der erste richtige Schritt zu einer fundierten Orientierung für einen marktkonformen Angebotspreis beim Verkauf der eignen Immobilie. Unser neues Serviceangebot, bei dem sich die Immobilienverkäufer ganz diskret und bequem von zu Hause aus über unsere Homepage zum Wert Ihrer Immobilie informieren können, trifft genau diesen Bedarf. Schauen Sie gerne auf unserer Homepage www.immobilienliebling.de in der Rubrik „Verkäufer“ nach oder klicken auf das Bild.
Für den Fall, dass Sie den Immobilienwert für öffentlich rechtliche Zwecke, wie z.B. zur Berechnung von Ausgleichsansprüchen oder gerichtliche Auseinandersetzungen, wie z.B. bei Erbrechtstreitigkeiten bzw. zu steuerlichen Zwecken brauchen, benötigen Sie wahrscheinlich ein entsprechendes Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch. Auch dafür stehen wir als nachgefragte exzellente Kenner des Immobilienmarktes in der Region Rostock zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Bewertungsanfrage per E-Mail. Wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung und freuen uns, Sie und Ihre Immobilie kennenzulernen!
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