Facebook
Google+
YouTube
Xing
Immobilienliebling GmbH
0381-128 359 0
  • Start
  • Verkäufer
    • Verkäufer Info’s
    • Faktor Geld
    • Faktor Zeit
    • Faktor Sicherheit
    • Käuferfinder
    • Verkäufer-Checkliste
    • Unsere Verkaufsstrategie
    • Online-Seminar
    • Online-Immobilienbewertung
    • eBook zum Immobilienverkauf
  • Interessenten
    • Interessenten Info’s
    • Interessenten-Liste
  • Immobilien
    • Alle Immobilien
    • Referenz-Immobilien
  • Unternehmen
    • Über Uns
    • Kunden-Feedback
    • Immobilien News
    • Aktuelles
  • Kontakt
  • WERTERMITTLUNG

Mieten & Vermieten: Urteil: keine Räumungsfrist beim illegalen Bezug einer Wohnung

Montag, 10. Dezember 2018Immobilien NewsTom Hübner

Stellen Sie sich vor, Sie sind Vermieter einer Wohnung und bemerken eines Tages, dass diese von Personen bewohnt wird, ohne dass Sie es wussten. Klingt unglaublich, ist aber einem Vermieter in München genau so passiert. 

Der Wohnungseigentümer hatte zunächst dem Mieter aufgrund fortwährender Ruhestörung gekündigt. Dieser zog anschließend fristgemäß aus und die Wohnung stand leer. Doch als der Eigentümer der Wohnung eines Tages diese aufsuchte, stellte er fest: hier wohnt plötzlich ein Ehepaar mit Kindern. Der Vermieter forderte daraufhin die illegalen Mieter umgehend zur fristlosen Räumung der Wohnung auf. Doch die baten aufgrund der Kinder um eine Räumungsfrist. Da dies der Eigentümer aber ablehnte, landete der Fall beim Amtsgericht München.

Dort entschieden die Richter, dass die fristlose Räumungsaufforderung des Vermieters rechtmäßig sei. Ihr Urteil begründeten die Juristen unter anderem damit, dass die Mieter nicht nur das Objekt ohne Rücksprache des Eigentümers bezogen hatten, sondern auch noch mit nächtlichen Ruhestörungen und der Verursachung eines Wasserschadens äußerst negativ auffielen. (AZ 433 C 777/18)

Quelle: Amtsgericht München
© photodune.net
Source: ImmoNews

Tags: Aktuelles
Vorheriger Beitrag Leben & Wohnen: Steht der Kachelofen vor einem Comeback? Nächster Beitrag Energieeffizienz: Potenzial von Solarthermieanlagen wird nicht ausreichend genutzt

Ähnliche Beiträge

Studie untersucht Mobilitätssysteme und Immobilienpreise:

Donnerstag, 26. Dezember 2019Tom Hübner

Analyse: Mehrfamilienhäuser sind eine attraktive Anlage für europäische Investoren:

Donnerstag, 27. August 2020Tom Hübner

Mieten & Vermieten: Urteil: Räumungsfrist kann nur durch genaue Angaben verlängert werden

Dienstag, 22. Mai 2018Tom Hübner

Startseite » Mieten & Vermieten: Urteil: keine Räumungsfrist beim illegalen Bezug einer Wohnung


Kontaktinformationen

Immobilienliebling GmbH
Krämerstraße 9
18055 Rostock
Tel:  0381 - 1283590
Fax: 0381 - 12835911
info@immobilienliebling.de

Geschäftszeiten

Montag: 14:00-18:00
Dienstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Mittwoch: 14:00-18:00
Donnerstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Freitag: 10:00-13:00
 Route anzeigen

Unser Standort

Auch hier für Sie tätig

  • Immobilienmakler Bad Doberan
  • Immobilienmakler Kühlungsborn
  • Immobilienmakler Rerik

Immobilienliebling GmbH

Immobilienliebling GmbH

Kundenbewertungen

Immobilienliebling GmbH hat 4,88 von 5 Sterne | 43 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Wir sind Mitglied

Immobilienliebling GmbH im IVD
Immobilienliebling GmbH im IVD

Mit Freunden teilen

  • teilen  
  • twittern  
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Diese Website nutzt Cookies, um grundlegende Funktionen der Webseite zu gewährleisten, um Funktionen für soziale Medien anzubieten und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.
Detailierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Disclaimer
  • Standort
Copyright by Immobilienliebling GmbH | Maklerhomepage by GermanMadeMarketing