Facebook
Google+
YouTube
Xing
Immobilienliebling GmbH
0381-128 359 0
  • Start
  • Verkäufer
    • Verkäufer Info’s
    • Faktor Geld
    • Faktor Zeit
    • Faktor Sicherheit
    • Käuferfinder
    • Verkäufer-Checkliste
    • Unsere Verkaufsstrategie
    • Online-Seminar
    • Online-Immobilienbewertung
    • eBook zum Immobilienverkauf
  • Interessenten
    • Interessenten Info’s
    • Interessenten-Liste
  • Immobilien
    • Alle Immobilien
    • Referenz-Immobilien
  • Unternehmen
    • Über Uns
    • Kunden-Feedback
    • Immobilien News
    • Aktuelles
  • Kontakt
  • WERTERMITTLUNG

Leben & Wohnen: Urteil: Warum ein anstößiger Straßenname für eine juristische Auseinandersetzung sorgte

Montag, 18. Februar 2019Immobilien NewsTom Hübner

In der Regel sind Straßennamen hierzulande kein Grund für Streitigkeiten. In Köln allerdings schon: Hier sorgte die Benennung einer Straße für großen Unmut. Am Ende musste sogar das Gericht darüber entscheiden. 

Konkret ging es um eine Grundstückeigentümerin, die ein Haus in einem neugebauten Gebiet besaß. Da die Straße zum Anwesen noch keine Bezeichnung hatte, suchte man in der zuständigen Bezirksvertretung nach einem Namen. Nach langen Beratungen entschlossen sich die Gemeindevertreter für „Am Lusthaus“. Diese Straßenbezeichnung sorgte bei der Eigentümerin jedoch für große Empörung, denn sie wollte mit diesem anstößigem Namen nicht in Verbindung gebracht werden. Sie klagte daher beim zuständigen Gericht gegen diese Straßenbenennung.
 
Das dafür zuständige Verwaltungsgericht Köln wies die Klage jedoch ab (AZ: 20 K 3900/14). In ihrer Urteilsbegründung hoben die Richter hervor, dass der Beschluss korrekt beschlossen wurde und die Bezirksvertretung bei ihren Entscheidungen einen gewissen Entscheidungsspielraum besitzt. Dass sich am Ende für diesen Namen entschieden wurde, lag primär an seinem historischen Bezug: Ganz in der Nähe befand sich früher ein Herrenhaus mit dem Namen „Lusthaus“.
 
Quelle: VG Köln © photodune.net
Source: ImmoNews

Tags: Aktuelles
Vorheriger Beitrag Marktdaten: In Hamburg und Berlin wohnt es sich besonders beengt Nächster Beitrag Energieeffizienz: Ist Liquedfied Natural Gas die Lösung für das Energieproblem?

Ähnliche Beiträge

Leben & Wohnen: Hausnotruf-Dienste: 9 Anbieter im Test

Freitag, 10. August 2018Tom Hübner

Tiny House als Anbau am Einfamilienhaus:

Mittwoch, 9. Dezember 2020Tom Hübner

Mieten & Vermieten: Urteil: Bei Vermüllung der Wohnung droht fristlose Kündigung

Montag, 26. November 2018Tom Hübner

Startseite » Leben & Wohnen: Urteil: Warum ein anstößiger Straßenname für eine juristische Auseinandersetzung sorgte


Kontaktinformationen

Immobilienliebling GmbH
Krämerstraße 9
18055 Rostock
Tel:  0381 - 1283590
Fax: 0381 - 12835911
info@immobilienliebling.de

Geschäftszeiten

Montag: 14:00-18:00
Dienstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Mittwoch: 14:00-18:00
Donnerstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Freitag: 10:00-13:00
 Route anzeigen

Unser Standort

Auch hier für Sie tätig

  • Immobilienmakler Bad Doberan
  • Immobilienmakler Kühlungsborn
  • Immobilienmakler Rerik

Immobilienliebling GmbH

Immobilienliebling GmbH

Kundenbewertungen

Immobilienliebling GmbH hat 4,88 von 5 Sterne | 43 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Wir sind Mitglied

Immobilienliebling GmbH im IVD
Immobilienliebling GmbH im IVD

Mit Freunden teilen

  • teilen  
  • twittern  
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Diese Website nutzt Cookies, um grundlegende Funktionen der Webseite zu gewährleisten, um Funktionen für soziale Medien anzubieten und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.
Detailierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Disclaimer
  • Standort
Copyright by Immobilienliebling GmbH | Maklerhomepage by GermanMadeMarketing