Facebook
Google+
YouTube
Xing
Immobilienliebling GmbH
0381-128 359 0
  • Start
  • Verkäufer
    • Verkäufer Info’s
    • Faktor Geld
    • Faktor Zeit
    • Faktor Sicherheit
    • Käuferfinder
    • Verkäufer-Checkliste
    • Unsere Verkaufsstrategie
    • Online-Seminar
    • Online-Immobilienbewertung
    • eBook zum Immobilienverkauf
  • Interessenten
    • Interessenten Info’s
    • Interessenten-Liste
  • Immobilien
    • Alle Immobilien
    • Referenz-Immobilien
  • Unternehmen
    • Über Uns
    • Kunden-Feedback
    • Immobilien News
    • Aktuelles
  • Kontakt
  • WERTERMITTLUNG

Leben & Wohnen: Urteil: Schimmelgefahr rechtfertigt keine Mietminderung

Montag, 17. Dezember 2018Immobilien NewsTom Hübner

Dürfen Mieter, in deren Wohnung aufgrund nicht mehr zeitgemäßer Bausubstanz die Gefahr von Schimmelbildung sehr hoch ist, auf Mietminderung klagen? Diese Frage beschäftigte vor kurzem zwei richterliche Instanzen. 

Geklagt hatten die Mieter zweier Wohnungen, in denen aufgrund der veralteten Bauweise Wärmebrücken existieren. Laut Mietern bestünde deshalb vor allem in den Monaten Oktober bis März ein erhöhtes Risiko für eine Schimmelpilzbildung. Da es sich aus Sicht der Mieter daher um einen Sachmangel handelte, verklagten sie den Vermieter auf Minderung der Miete sowie auf einen Kostenvorschuss, um diese Mängel zu beseitigen. Das zuständige Landgericht gab den Klägern recht. Der Vermieter sah sich jedoch im Unrecht und ging in die nächsthöhere Instanz. Der Fall lag nun beim BGH.

Die Richter in Karlsruhe hoben das Urteil jedoch auf (VIII ZR 67/18). Denn für sie sind die vorhandenen Wärmebrücken in den Wohnungen kein Sachmangel, da zum damaligen Zeitpunkt die Wärmedämmung noch nicht vorgeschrieben und Wärmebrücken daher an der Tagesordnung waren. Eine Mietminderung sei daher, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung, unzulässig

Quelle: BGH
© photodune.net
Source: ImmoNews

Tags: Aktuelles
Vorheriger Beitrag Marktdaten: Starkes Ost-West-Gefälle bei Immobilien Nächster Beitrag Energieeffizienz: Geheimtipp Brennstoffzellenheizung

Ähnliche Beiträge

Baubranche: 2018 entstanden mehr als 300.000 neue Wohnungen in Deutschland

Dienstag, 23. April 2019Tom Hübner

Deutsche Energie-Agentur: Gebäudereport Kompakt 2019:

Dienstag, 21. Januar 2020Tom Hübner

Baubranche: Bautipp: Problemfall Systemkeller

Mittwoch, 17. Oktober 2018Tom Hübner

Startseite » Leben & Wohnen: Urteil: Schimmelgefahr rechtfertigt keine Mietminderung


Kontaktinformationen

Immobilienliebling GmbH
Krämerstraße 9
18055 Rostock
Tel:  0381 - 1283590
Fax: 0381 - 12835911
info@immobilienliebling.de

Geschäftszeiten

Montag: 14:00-18:00
Dienstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Mittwoch: 14:00-18:00
Donnerstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Freitag: 10:00-13:00
 Route anzeigen

Unser Standort

Auch hier für Sie tätig

  • Immobilienmakler Bad Doberan
  • Immobilienmakler Kühlungsborn
  • Immobilienmakler Rerik

Immobilienliebling GmbH

Immobilienliebling GmbH

Kundenbewertungen

Immobilienliebling GmbH hat 4,88 von 5 Sterne | 43 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Wir sind Mitglied

Immobilienliebling GmbH im IVD
Immobilienliebling GmbH im IVD

Mit Freunden teilen

  • teilen  
  • twittern  
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Diese Website nutzt Cookies, um grundlegende Funktionen der Webseite zu gewährleisten, um Funktionen für soziale Medien anzubieten und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.
Detailierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Disclaimer
  • Standort
Copyright by Immobilienliebling GmbH | Maklerhomepage by GermanMadeMarketing