Facebook
Google+
YouTube
Xing
Immobilienliebling GmbH
0381-128 359 0
  • Start
  • Verkäufer
    • Verkäufer Info’s
    • Faktor Geld
    • Faktor Zeit
    • Faktor Sicherheit
    • Käuferfinder
    • Verkäufer-Checkliste
    • Unsere Verkaufsstrategie
    • Online-Seminar
    • Online-Immobilienbewertung
    • eBook zum Immobilienverkauf
  • Interessenten
    • Interessenten Info’s
    • Interessenten-Liste
  • Immobilien
    • Alle Immobilien
    • Referenz-Immobilien
  • Unternehmen
    • Über Uns
    • Kunden-Feedback
    • Immobilien News
    • Aktuelles
  • Kontakt
  • WERTERMITTLUNG

Leben & Wohnen: Urteil: Grundstückseigentümer dürfen im Garten keinen Abfall anhäufen

Montag, 18. März 2019Immobilien NewsTom Hübner

Grundstückseigentümer müssen sich auch im eigenen Garten an bestehende Verordnungen und Gesetze halten. Das stellte das Verwaltungsgericht Münster in einem aktuellen Urteil nochmals klar.

Konkret ging es in diesem Fall um einen Besitzer eines Grundstücks, der im Garten Plastiktüten, organische Stoffe, gebrauchtes Mobiliar und anderen Unrat lagerte. Da der Müllberg immer weiter wuchs, informierten die Nachbarn das zuständige Ordnungsamt. Diese stellten bei einer Ortsbegehung fest: der Müll muss weg. Dagegen wehrte sich jedoch der Gartenmüllsammler und der Fall landete schlussendlich vor Gericht.
 
Die Richter am Verwaltungsgericht Münster gaben der Behörde recht (AZ 7 L 1222/16). Durch das Ansammeln von Müll – und insbesondere von organischen Stoffen – werden nicht nur Schädlinge angelockt, sondern es entstehen unter Umständen auch giftige Gase. Zudem verstieß der Umweltsünder gegen bestehende Verordnungen und Gesetze. Das Gericht ordnete daher die Beseitigung des Müllbergs an. 
 
Quelle: Verwaltungsgericht Münster © photodune.net
Source: ImmoNews

Tags: Aktuelles
Vorheriger Beitrag Mieten & Vermieten: Steht die Betriebswohnung vor einem Comeback? Nächster Beitrag Energieeffizienz: Taugt Salz als Wärmespeicher?

Ähnliche Beiträge

Räum- und Streupflicht bei Schnee und Glatteis:

Montag, 23. Dezember 2019Tom Hübner

Tipp: Baugrunduntersuchung vor Beginn der Baumaßnahmen erspart Folgekosten:

Mittwoch, 4. März 2020Tom Hübner

Wohntrend: Bungalows bieten Platz, Komfort und barrierefreies Wohnen:

Mittwoch, 8. Juli 2020Tom Hübner

Startseite » Leben & Wohnen: Urteil: Grundstückseigentümer dürfen im Garten keinen Abfall anhäufen


Kontaktinformationen

Immobilienliebling GmbH
Krämerstraße 9
18055 Rostock
Tel:  0381 - 1283590
Fax: 0381 - 12835911
info@immobilienliebling.de

Geschäftszeiten

Montag: 14:00-18:00
Dienstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Mittwoch: 14:00-18:00
Donnerstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Freitag: 10:00-13:00
 Route anzeigen

Unser Standort

Auch hier für Sie tätig

  • Immobilienmakler Bad Doberan
  • Immobilienmakler Kühlungsborn
  • Immobilienmakler Rerik

Immobilienliebling GmbH

Immobilienliebling GmbH

Kundenbewertungen

Immobilienliebling GmbH hat 4,88 von 5 Sterne | 43 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Wir sind Mitglied

Immobilienliebling GmbH im IVD
Immobilienliebling GmbH im IVD

Mit Freunden teilen

  • teilen  
  • twittern  
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Diese Website nutzt Cookies, um grundlegende Funktionen der Webseite zu gewährleisten, um Funktionen für soziale Medien anzubieten und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.
Detailierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Disclaimer
  • Standort
Copyright by Immobilienliebling GmbH | Maklerhomepage by GermanMadeMarketing