Facebook
Google+
YouTube
Xing
Immobilienliebling GmbH
0381-128 359 0
  • Start
  • Verkäufer
    • Verkäufer Info’s
    • Faktor Geld
    • Faktor Zeit
    • Faktor Sicherheit
    • Käuferfinder
    • Verkäufer-Checkliste
    • Unsere Verkaufsstrategie
    • Online-Seminar
    • Online-Immobilienbewertung
    • eBook zum Immobilienverkauf
  • Interessenten
    • Interessenten Info’s
    • Interessenten-Liste
  • Immobilien
    • Alle Immobilien
    • Referenz-Immobilien
  • Unternehmen
    • Über Uns
    • Kunden-Feedback
    • Immobilien News
    • Aktuelles
  • Kontakt
  • WERTERMITTLUNG

Facility Management: Urteil: Gewerbegebäude darf nicht ohne Antrag bewohnt werden

Montag, 23. April 2018Immobilien NewsTom Hübner

Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein rein gewerblich genutztes Gebäude nicht als privater Wohnraum genutzt werden darf. Wünscht ein Teileigentümer eine solche Nutzungsveränderung, muss er diese zuerst durchsetzen (AZ V ZR 307/16).

Im vorliegenden Fall hatten die Mitglieder einer Teileigentümerschaft von einem anderen Eigentümer verlangt, die Nutzung seiner Einheit zu Wohnzwecken zu unterlassen. Zur Begründung führten sie die Teilungserklärung von 1989/1999 an, in der das Gebäude „zur beruflichen und gewerblichen Nutzung“ genutzt werden darf. Aufgrund von infrastrukturellen und wirtschaftlichen Veränderungen standen jedoch mehrere Einheiten leer, woraufhin der beklagte Eigentümer seine Einheit umbauen ließ und diese als Wohnungen vermieten wollte.

Das Gericht entschied nun zu Gunsten der Teileigentümerschaft und gab der Unterlassungsklage recht. Die Gemeinschaft habe ein berechtigtes Interesse daran, den professionellen Charakter der Anlage zu erhalten.
© photodune.net
Source: ImmoNews

Tags: Aktuelles
Vorheriger Beitrag Guter Rat: Immobilienkauf: Tipps zur Wohnungsbesichtigung Nächster Beitrag Energieeffizienz: Energieausweis: Neue Vorgaben und schärfere Regeln

Ähnliche Beiträge

Guter Rat: Innenraumanalyse findet oft den Auslöser für körperliche Beschwerden

Mittwoch, 6. März 2019Tom Hübner

Marktdaten: Marktreport: Preise für Einfamilienhäuser deutlich gestiegen

Donnerstag, 2. August 2018Tom Hübner

Marktdaten: Studie: "Wohntrends 2035"

Donnerstag, 30. Mai 2019Tom Hübner

Startseite » Facility Management: Urteil: Gewerbegebäude darf nicht ohne Antrag bewohnt werden


Kontaktinformationen

Immobilienliebling GmbH
Krämerstraße 9
18055 Rostock
Tel:  0381 - 1283590
Fax: 0381 - 12835911
info@immobilienliebling.de

Geschäftszeiten

Montag: 14:00-18:00
Dienstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Mittwoch: 14:00-18:00
Donnerstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Freitag: 10:00-13:00
 Route anzeigen

Unser Standort

Auch hier für Sie tätig

  • Immobilienmakler Bad Doberan
  • Immobilienmakler Kühlungsborn
  • Immobilienmakler Rerik

Immobilienliebling GmbH

Immobilienliebling GmbH

Kundenbewertungen

Immobilienliebling GmbH hat 4,88 von 5 Sterne | 43 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Wir sind Mitglied

Immobilienliebling GmbH im IVD
Immobilienliebling GmbH im IVD

Mit Freunden teilen

  • teilen  
  • twittern  
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Diese Website nutzt Cookies, um grundlegende Funktionen der Webseite zu gewährleisten, um Funktionen für soziale Medien anzubieten und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.
Detailierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Disclaimer
  • Standort
Copyright by Immobilienliebling GmbH | Maklerhomepage by GermanMadeMarketing