Facebook
Google+
YouTube
Xing
Immobilienliebling GmbH
0381-128 359 0
  • Start
  • Verkäufer
    • Verkäufer Info’s
    • Faktor Geld
    • Faktor Zeit
    • Faktor Sicherheit
    • Käuferfinder
    • Verkäufer-Checkliste
    • Unsere Verkaufsstrategie
    • Online-Seminar
    • Online-Immobilienbewertung
    • eBook zum Immobilienverkauf
  • Interessenten
    • Interessenten Info’s
    • Interessenten-Liste
  • Immobilien
    • Alle Immobilien
    • Referenz-Immobilien
  • Unternehmen
    • Über Uns
    • Kunden-Feedback
    • Immobilien News
    • Aktuelles
  • Kontakt
  • WERTERMITTLUNG

Abstandsflächen zum Nachbargrundstück:

Mittwoch, 30. Dezember 2020Immobilien NewsTom Hübner

Wer ein Haus baut, muss darauf achten, dass bestimmte Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Doch nicht nur für den Standort des Hauses gibt es Regeln. Sondern die Abstandsbestimmungen gelten auch für die Garage, ein Gartenhäuschen oder die Überdachung der Terrasse. Grundsätzlich gilt in Deutschland ein Mindestabstand von 2,5 bis 3 Metern zum Nachbargrundstück. Durch die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands soll Bewohnern ausreichend Lichteinfall sowie genügend Sichtweite garantiert werden. Auch die Bestimmungen des Brandschutzes werden durch den Mindestabstand gewährleistet.

Werden die Abstandsflächen nicht eingehalten, spricht man von Grenzbebauung. Nur in bestimmten Fällen ist es gestattet, den Mindestabstand zu unterschreiten. Dies bedarf zum einen der Zustimmung der Nachbarn und zum anderen der Einhaltung der Vorschriften aus dem Nachbarschaftsrecht. Auch die Regelungen aus den Landesbauordnung und die Vorgaben aus den Bebauungsplänen müssen eingehalten werden. Einige Vorgaben in den Bauordnungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die meisten Bestimmungen sind jedoch sehr ähnlich.

Ausschlaggebend für die genaue Berechnung der Abstandsfläche ist die Gebäudehöhe. Diese setzt sich aus der Höhe des Gebäudes bis zum Dach und der Höhe des Daches zusammen. Je nach Dachneigung wird die Höhe des Daches nur zum Teil berechnet. Die in den Bauordnungen festgeschriebenen Faktoren F und FD spielen für die Berechnung der Abstandsfläche eine wesentliche Rolle. Die Abstandsflächen beziehen sich stets auf die gesamte Weite der Fassade. Im Nachbarschaftsrecht sind weitere Angaben, wie beispielsweise das Fensterrecht, Regelungen zur Nachbarwand und zur Grenzwand oder Angaben zur Grundstückseinfriedung, festgeschrieben.

Quelle: Immowelt AG/bauen.de
© fotolia.de
Source: ImmoNews

Tags: Aktuelles
Vorheriger Beitrag Energiesparlampen und LED-Lampen: Nächster Beitrag Analyse: Kalte und warme Wohnnebenkosten:

Ähnliche Beiträge

Facility Management: Urteil: Gewerbegebäude darf nicht ohne Antrag bewohnt werden

Montag, 23. April 2018Tom Hübner

Tipp: Darauf sollten Sie beim Ausbau des Dachgeschosses achten:

Mittwoch, 24. Juni 2020Tom Hübner

Bericht zur Gestaltung von öffentlichen Räumen in Städten:

Donnerstag, 6. August 2020Tom Hübner

Startseite » Abstandsflächen zum Nachbargrundstück:


Kontaktinformationen

Immobilienliebling GmbH
Krämerstraße 9
18055 Rostock
Tel:  0381 - 1283590
Fax: 0381 - 12835911
info@immobilienliebling.de

Geschäftszeiten

Montag: 14:00-18:00
Dienstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Mittwoch: 14:00-18:00
Donnerstag: 10:00-13:00
  14:00-18:00
Freitag: 10:00-13:00
 Route anzeigen

Unser Standort

Auch hier für Sie tätig

  • Immobilienmakler Bad Doberan
  • Immobilienmakler Kühlungsborn
  • Immobilienmakler Rerik

Immobilienliebling GmbH

Immobilienliebling GmbH

Kundenbewertungen

Immobilienliebling GmbH hat 4,88 von 5 Sterne | 43 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Wir sind Mitglied

Immobilienliebling GmbH im IVD
Immobilienliebling GmbH im IVD

Mit Freunden teilen

  • teilen  2 
  • twittern  0 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Diese Website nutzt Cookies, um grundlegende Funktionen der Webseite zu gewährleisten, um Funktionen für soziale Medien anzubieten und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.
Detailierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Disclaimer
  • Standort
Copyright by Immobilienliebling GmbH | Maklerhomepage by GermanMadeMarketing